[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kapmug_2024-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kapmug_2024","Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkapmug_2024\u002Fxml.zip",9759219,"§ 20","20","Vergleichsvorschlag","Durchführung des Musterverfahrens","(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie 1.dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder\n2.einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen.\nDen Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.\n(2) Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten: 1.zur Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,\n2.zum von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,\n3.zur Fälligkeit der Leistungen sowie\n4.zur Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.","KAPMUG_2024 - Durchführung des Musterverfahrens - § 20 Vergleichsvorschlag\n\n(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie 1.dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder\n2.einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen.\nDen Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.\n(2) Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten: 1.zur Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,\n2.zum von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,\n3.zur Fälligkeit der Leistungen sowie\n4.zur Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Musterentscheid","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Klagerücknahme; Neubestimmung des Musterklägers; Verfahrensbeendigung","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Vorlage von Beweismitteln","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Genehmigung und Wirksamkeit des Vergleichs","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Zustellung des Vergleichs; Austritt","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Rechtsbeschwerde","23",[],false]