[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kapresv-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kapresv","Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-01-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkapresv\u002Fxml.zip",4145833,"§ 33","33","Kosten und Erlöse","Abrechnung","Die Übertragungsnetzbetreiber bringen die nach § 32 Absatz 2 entstehenden Erlöse, soweit sie die Erlöse übersteigen, die bei einer Ausgleichsenergieabrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 entstanden wären, und die nach § 39 vereinnahmten Vertragsstrafen sowie nach § 40 endgültig einbehaltenen Sicherheiten von den ihnen bei der Durchführung dieser Verordnung entstehenden Kosten in Abzug. Sie weisen die Kosten, Erlöse und vereinnahmten Vertragsstrafen gegenüber der Bundesnetzagentur gesondert aus.","KAPRESV - Abrechnung - § 33 Kosten und Erlöse\n\nDie Übertragungsnetzbetreiber bringen die nach § 32 Absatz 2 entstehenden Erlöse, soweit sie die Erlöse übersteigen, die bei einer Ausgleichsenergieabrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 entstanden wären, und die nach § 39 vereinnahmten Vertragsstrafen sowie nach § 40 endgültig einbehaltenen Sicherheiten von den ihnen bei der Durchführung dieser Verordnung entstehenden Kosten in Abzug. Sie weisen die Kosten, Erlöse und vereinnahmten Vertragsstrafen gegenüber der Bundesnetzagentur gesondert aus.",{"teil":21},"Teil 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 32","Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem","32",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 31","Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber der Kapazitätsreserveanlage","31",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 30","Nachbesserung","30",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 34","Zahlungspflichten bei Nichtverfügbarkeit der Anlage","34",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 35","Ausschluss bei höherer Gewalt","35",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 36","Verstoß gegen grundlegende Pflichten","36",[],false]