[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kapresv-36":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kapresv","Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-01-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkapresv\u002Fxml.zip",4145836,"§ 36","36","Verstoß gegen grundlegende Pflichten","Vertragsstrafen","Im Falle eines Verstoßes gegen § 3 Absatz 2 bis 6 muss der Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der ihm für den gesamten Erbringungszeitraum zustehenden Vergütung an den Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber leisten. Die Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 3 Absatz 2 bis 6 gelten auch im Falle einer Vertragsstrafe nach Satz 1 uneingeschränkt fort. Verstößt der Anlagenbetreiber nach Zahlung der Vertragsstrafe nach Satz 1 erneut gegen § 3 Absatz 2 bis 6, soll die Bundesnetzagentur nach § 43 den Betrieb der Anlage untersagen.","KAPRESV - Vertragsstrafen - § 36 Verstoß gegen grundlegende Pflichten\n\nIm Falle eines Verstoßes gegen § 3 Absatz 2 bis 6 muss der Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der ihm für den gesamten Erbringungszeitraum zustehenden Vergütung an den Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber leisten. Die Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 3 Absatz 2 bis 6 gelten auch im Falle einer Vertragsstrafe nach Satz 1 uneingeschränkt fort. Verstößt der Anlagenbetreiber nach Zahlung der Vertragsstrafe nach Satz 1 erneut gegen § 3 Absatz 2 bis 6, soll die Bundesnetzagentur nach § 43 den Betrieb der Anlage untersagen.",{"teil":21},"Teil 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 35","Ausschluss bei höherer Gewalt","35",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 34","Zahlungspflichten bei Nichtverfügbarkeit der Anlage","34",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 33","Kosten und Erlöse","33",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 37","Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung","37",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 38","Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten","38",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 39","Durchsetzung von Vertragsstrafen","39",[],false]