[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-karbv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"karbv","Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkarbv\u002Fxml.zip",1244716,"§ 13","13","Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen","Jahresberichte von Sondervermögen","(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres1.Ausschüttung für das Vorjahr\u002FSteuerabschlag für das Vorjahr\n2.Zwischenausschüttungen\n3.Mittelzufluss (netto) a)Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen\nb)Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen\n4.Ertragsausgleich\u002FAufwandsausgleich\n5.Ergebnis des Geschäftsjahres\ndavon nicht realisierte Gewinne davon nicht realisierte Verluste\nII.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.\n(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten „4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ einzufügen.\n(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.","KARBV - Rechnungslegung - Jahresberichte von Sondervermögen - § 13 Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen\n\n(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres1.Ausschüttung für das Vorjahr\u002FSteuerabschlag für das Vorjahr\n2.Zwischenausschüttungen\n3.Mittelzufluss (netto) a)Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen\nb)Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen\n4.Ertragsausgleich\u002FAufwandsausgleich\n5.Ergebnis des Geschäftsjahres\ndavon nicht realisierte Gewinne davon nicht realisierte Verluste\nII.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.\n(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten „4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ einzufügen.\n(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Verwendungsrechnung für das Sondervermögen","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Ertrags- und Aufwandsrechnung","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Vermögensaufstellung","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Anteilklassen","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Sonstige Angaben","16",[],false]