[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kartringfv_2001-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kartringfv_2001","Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-06-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkartringfv_2001\u002Fxml.zip",1244790,"§ 14","14","Ordnungswidrigkeiten","Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten","Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 1 Abs. 1 oder 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,\n1a.einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 3, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3 oder § 10 Absatz 7 Satz 2, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt,\n2.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2, oder Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2 Kartoffeln anbaut, verwendet, pflanzt, behandelt oder lagert,\n3.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 oder Abs. 3 Satz 3 eine Maschine oder einen Lagerraum verwendet,\n3a.entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 Tomatenpflanzen verwendet,\n4.entgegen § 7 einen Schadorganismus züchtet, hält oder mit ihm arbeitet,\n5.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)Kartoffeln oder Tomatenpflanzen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oder\nb)Kartoffeln oder Tomatenpflanzen verwendet oder behandelt,\n6.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a)Sachen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oder\nb)Sachen behandelt,\n7.entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Pflanzenteile nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt und nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig verwendet,\n8.entgegen § 8 Abs. 2 Satz 3 oder 4 oder § 9 Abs. 2 Satz 3 Abfälle nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig entsorgt oder Abwässer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig behandelt,\n9.entgegen § 10 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder § 11 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Kartoffeln, Wirtspflanzen, Tomatenpflanzen oder dort genannte Pflanzen anbaut,\n10.entgegen § 10 Abs. 3 Satz 3 oder § 11 Abs. 3 Satz 6 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,\n11.ohne Genehmigung nach § 10 Abs. 6 Satz 2 oder § 11 Abs. 6 Satz 2 Kartoffeln oder Tomaten erzeugt,\n12.entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 Buchstabe a Kartoffeln oder Tomatenpflanzen erzeugt,\n13.ohne Genehmigung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bewässerungs- und Beregnungsmaßnahmen durchführt oder\n14.einer vollziehbaren Auflage nach § 11 Absatz 5 Satz 2 oder § 13 Absatz 3 Satz 3 zuwiderhandelt.","KARTRINGFV_2001 - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten - § 14 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 1 Abs. 1 oder 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,\n1a.einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 3, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3 oder § 10 Absatz 7 Satz 2, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt,\n2.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2, oder Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2 Kartoffeln anbaut, verwendet, pflanzt, behandelt oder lagert,\n3.entgegen § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 oder Abs. 3 Satz 3 eine Maschine oder einen Lagerraum verwendet,\n3a.entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 Tomatenpflanzen verwendet,\n4.entgegen § 7 einen Schadorganismus züchtet, hält oder mit ihm arbeitet,\n5.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)Kartoffeln oder Tomatenpflanzen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oder\nb)Kartoffeln oder Tomatenpflanzen verwendet oder behandelt,\n6.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a)Sachen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oder\nb)Sachen behandelt,\n7.entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Pflanzenteile nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt und nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig verwendet,\n8.entgegen § 8 Abs. 2 Satz 3 oder 4 oder § 9 Abs. 2 Satz 3 Abfälle nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig entsorgt oder Abwässer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig behandelt,\n9.entgegen § 10 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder § 11 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Kartoffeln, Wirtspflanzen, Tomatenpflanzen oder dort genannte Pflanzen anbaut,\n10.entgegen § 10 Abs. 3 Satz 3 oder § 11 Abs. 3 Satz 6 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,\n11.ohne Genehmigung nach § 10 Abs. 6 Satz 2 oder § 11 Abs. 6 Satz 2 Kartoffeln oder Tomaten erzeugt,\n12.entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 Buchstabe a Kartoffeln oder Tomatenpflanzen erzeugt,\n13.ohne Genehmigung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bewässerungs- und Beregnungsmaßnahmen durchführt oder\n14.einer vollziehbaren Auflage nach § 11 Absatz 5 Satz 2 oder § 13 Absatz 3 Satz 3 zuwiderhandelt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Verbote und Beschränkungen bei Befall mit der Schleimkrankheit","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Verbote und Beschränkungen bei Befall mit der Bakteriellen Ringfäule","10",[],[],false]