[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kaseinv-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kaseinv","Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkaseinv\u002Fxml.zip",1244791,"§ 1","1","Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen",null,"(1) Diese Verordnung gilt für Kaseine und Kaseinate, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, und für Mischungen daraus.\n(2) Für die Anwendung dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1.„Säure-Nährkasein“: ein Milcherzeugnis, das durch Trennen, Waschen und Trocknen des mit Säure ausgefällten Koagulats von Magermilch oder anderen Milcherzeugnissen gewonnen wird;\n2.„Labnährkasein“: ein Milcherzeugnis, das durch Trennen, Waschen und Trocknen des Koagulats von Magermilch oder anderen Milcherzeugnissen gewonnen wird; das Koagulat entsteht durch die Reaktion mit Lab oder anderen milchkoagulierenden Enzymen;\n3.„Nährkaseinat“: ein Milcherzeugnis, das durch die Behandlung von Nährkasein oder von Koagulat von Nährkasein mit neutralisierenden Stoffen und anschließender Trocknung gewonnen wird.","KASEINV - § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen\n\n(1) Diese Verordnung gilt für Kaseine und Kaseinate, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, und für Mischungen daraus.\n(2) Für die Anwendung dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1.„Säure-Nährkasein“: ein Milcherzeugnis, das durch Trennen, Waschen und Trocknen des mit Säure ausgefällten Koagulats von Magermilch oder anderen Milcherzeugnissen gewonnen wird;\n2.„Labnährkasein“: ein Milcherzeugnis, das durch Trennen, Waschen und Trocknen des Koagulats von Magermilch oder anderen Milcherzeugnissen gewonnen wird; das Koagulat entsteht durch die Reaktion mit Lab oder anderen milchkoagulierenden Enzymen;\n3.„Nährkaseinat“: ein Milcherzeugnis, das durch die Behandlung von Nährkasein oder von Koagulat von Nährkasein mit neutralisierenden Stoffen und anschließender Trocknung gewonnen wird.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Anforderungen","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Kennzeichnung","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Straftaten","4",[],false]