[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kav-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kav","Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkav\u002Fxml.zip",9759291,"§ 7","7","Landkreise",null,"Landkreise können mit Versorgungsunternehmen Konzessionsabgaben vereinbaren, soweit die Landkreise aufgrund von Absprachen mit den Gemeinden die Rechte nach § 1 Abs. 2 zur Verfügung stellen können. In diesen Fällen sowie für laufende Verträge zwischen Landkreisen und Versorgungsunternehmen finden die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend Anwendung. Für die Bestimmung der Höchstbeträge nach § 2 Abs. 2 sind die Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde des Landkreises maßgebend. Diese Höchstbeträge sind auch einzuhalten, soweit Konzessionsabgaben sowohl mit Landkreisen als auch mit Gemeinden vereinbart sind.","KAV - § 7 Landkreise\n\nLandkreise können mit Versorgungsunternehmen Konzessionsabgaben vereinbaren, soweit die Landkreise aufgrund von Absprachen mit den Gemeinden die Rechte nach § 1 Abs. 2 zur Verfügung stellen können. In diesen Fällen sowie für laufende Verträge zwischen Landkreisen und Versorgungsunternehmen finden die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend Anwendung. Für die Bestimmung der Höchstbeträge nach § 2 Abs. 2 sind die Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde des Landkreises maßgebend. Diese Höchstbeträge sind auch einzuhalten, soweit Konzessionsabgaben sowohl mit Landkreisen als auch mit Gemeinden vereinbart sind.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Aufsichtsrechte und -maßnahmen","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Tarifgestaltung","4",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Übergangsvorschrift","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Inkrafttreten","9",[],false]