[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kcang-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kcang","Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-03-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkcang\u002Fxml.zip",1244907,"§ 5","5","Konsumverbot","Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention","(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.\n(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1.in Schulen und in deren Sichtweite,\n2.auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,\n3.in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,\n4.in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,\n5.in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und\n6.innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.\nIm Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.\n(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.","KCANG - Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention - § 5 Konsumverbot\n\n(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.\n(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1.in Schulen und in deren Sichtweite,\n2.auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,\n3.in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,\n4.in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,\n5.in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und\n6.innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.\nIm Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.\n(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.",{"kapitel":21},"Kapitel 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Umgang mit Cannabissamen","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Erlaubter Besitz von Cannabis","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Umgang mit Cannabis","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Frühintervention","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Suchtprävention","8",[],false]