[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kfzstfprv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kfzstfprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik oder Geprüfte Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-09-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkfzstfprv\u002Fxml.zip",1245318,"§ 9","9","System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe",null,"(1) Im Rahmen der system- und bauteilbezogenen Arbeitsaufgabe hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe durchzuführen, die sich an einem Kundenauftrag orientiert.\n(2) Die system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei Arbeiten im Rahmen eines Kundenauftrags. Dabei ist der Prüfungsbereich „Technik“ nach § 4 einzubeziehen.\n(3) Der Prüfungsausschuss legt eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe fest, die zu keinem der in § 7 Absatz 3 ausgewählten Systeme Bezug hat.\n(4) Die system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe erstreckt sich auf zwei der drei folgenden Arbeiten, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden: 1.Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren,\n2.eine Baugruppe instand setzen oder\n3.die Systeme einer Baugruppe einstellen.\n(5) Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt zwei Stunden.","KFZSTFPRV - § 9 System- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe\n\n(1) Im Rahmen der system- und bauteilbezogenen Arbeitsaufgabe hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe durchzuführen, die sich an einem Kundenauftrag orientiert.\n(2) Die system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei Arbeiten im Rahmen eines Kundenauftrags. Dabei ist der Prüfungsbereich „Technik“ nach § 4 einzubeziehen.\n(3) Der Prüfungsausschuss legt eine system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe fest, die zu keinem der in § 7 Absatz 3 ausgewählten Systeme Bezug hat.\n(4) Die system- und bauteilbezogene Arbeitsaufgabe erstreckt sich auf zwei der drei folgenden Arbeiten, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden: 1.Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren,\n2.eine Baugruppe instand setzen oder\n3.die Systeme einer Baugruppe einstellen.\n(5) Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt zwei Stunden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Fachgespräch","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Fahrzeugbezogene Arbeitsaufgabe","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Form und Ablauf der Prüfung","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Bewertung der Prüfungsleistungen","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Bestehen der Prüfung, Gesamtnote","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen","12",[],false]