[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kgsg-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":67},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kgsg","Gesetz zum Schutz von Kulturgut","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-07-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkgsg\u002Fxml.zip",1245406,"§ 44","44","Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen","Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut","Beim gewerblichen Inverkehrbringen ist der Maßstab des zumutbaren Aufwandes nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut anzuwenden, 1.bei dem nachgewiesen oder zu vermuten ist, dass es zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aufgrund der Verfolgung durch den Nationalsozialismus entzogen worden ist, es sei denn, das Kulturgut ist an seinen ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben zurückgegeben worden oder diese haben eine andere abschließende Regelung im Hinblick auf den Entzug getroffen,\n2.das aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat stammt, für den der Internationale Museumsrat eine Rote Liste gefährdeter Kulturgüter veröffentlicht hat, oder\n3.für das ein Verbot zur Ein- oder Ausfuhr sowie zum Inverkehrbringen nach einer Verordnung der Europäischen Union maßgebend ist, das folgenden Zwecken dient: a)der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme oder\nb)dem Artenschutz.\nAuf Kulturgut nach Satz 1 ist § 42 Absatz 3 nicht anzuwenden.","KGSG - Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr - Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut - § 44 Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen\n\nBeim gewerblichen Inverkehrbringen ist der Maßstab des zumutbaren Aufwandes nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut anzuwenden, 1.bei dem nachgewiesen oder zu vermuten ist, dass es zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aufgrund der Verfolgung durch den Nationalsozialismus entzogen worden ist, es sei denn, das Kulturgut ist an seinen ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben zurückgegeben worden oder diese haben eine andere abschließende Regelung im Hinblick auf den Entzug getroffen,\n2.das aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat stammt, für den der Internationale Museumsrat eine Rote Liste gefährdeter Kulturgüter veröffentlicht hat, oder\n3.für das ein Verbot zur Ein- oder Ausfuhr sowie zum Inverkehrbringen nach einer Verordnung der Europäischen Union maßgebend ist, das folgenden Zwecken dient: a)der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme oder\nb)dem Artenschutz.\nAuf Kulturgut nach Satz 1 ist § 42 Absatz 3 nicht anzuwenden.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 4","Kapitel 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 43","Erleichterte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen","43",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 42","Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen","42",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 41","Allgemeine Sorgfaltspflichten","41",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 45","Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten","45",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 46","Auskunftspflicht","46",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 47","Rechtsfolge bei Verstößen","47",[50,57,63],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 21.07.2023 – V ZR 112\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:210723UVZR112.22.0","1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wird unter den Voraussetzungen des Art. 26 EuGVVO auch dann begründet, wenn der sich rügelos einlassende Beklagte seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat.\n2. Die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB dar und begründet daher keinen auf Beantragung der Löschung gerichteten Anspruch des gegenwärtigen Eigentümers gegen den Veranlasser der Meldung.","2023-07-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304692023.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.06.2021 – 1 BvR 1735\u002F17","ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210628.1bvr173517",null,"2021-06-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE444832101.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":66,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.06.2021 – 1 BvR 1727\u002F17, 1 BvR 1728\u002F17, 1 BvR 1729\u002F17, 1 BvR 1746\u002F17","ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210628.1bvr172717","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE444792101.zip",false]