[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kgsg-57":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kgsg","Gesetz zum Schutz von Kulturgut","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-07-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkgsg\u002Fxml.zip",1245419,"§ 57","57","Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen","Rückgabeanspruch","(1) Auf die Verjährung und auf die Frist nach § 55 Absatz 1 Satz 2 sind die Vorschriften über die Hemmung der Verjährung nach den §§ 204, 206 und 209 des Bürgerlichen Gesetzbuches und über den Neubeginn der Verjährung nach § 212 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.\n(2) Die Verjährung und die Frist nach § 55 Absatz 1 Satz 2 sind wegen höherer Gewalt insbesondere auch gehemmt, solange der ersuchende Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch innere Unruhen, bewaffnete Konflikte oder vergleichbare Umstände gehindert ist, seine Ansprüche geltend zu machen.","KGSG - Rückgabeanspruch - § 57 Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen\n\n(1) Auf die Verjährung und auf die Frist nach § 55 Absatz 1 Satz 2 sind die Vorschriften über die Hemmung der Verjährung nach den §§ 204, 206 und 209 des Bürgerlichen Gesetzbuches und über den Neubeginn der Verjährung nach § 212 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.\n(2) Die Verjährung und die Frist nach § 55 Absatz 1 Satz 2 sind wegen höherer Gewalt insbesondere auch gehemmt, solange der ersuchende Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch innere Unruhen, bewaffnete Konflikte oder vergleichbare Umstände gehindert ist, seine Ansprüche geltend zu machen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 56","Beginn der Verjährung","56",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 55","Befristung und Verjährung des Rückgabeanspruchs","55",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 54","Anzuwendendes Zivilrecht","54",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 58","Grundsatz der Rückgabe","58",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 59","Rückgabeersuchen","59",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 60","Kollidierende Rückgabeersuchen","60",[],false]