[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kgsg-70":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kgsg","Gesetz zum Schutz von Kulturgut","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-07-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkgsg\u002Fxml.zip",1245432,"§ 70","70","Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten","Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes","(1) Den Anspruch auf Rückgabe von Kulturgut, das unrechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ausgeführt worden ist, macht das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde geltend.\n(2) Bevor die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde ihr Einvernehmen nach Absatz 1 erteilt, stellt sie das Benehmen her mit der zuständigen obersten Landesbehörde des Landes, in dem sich das Kulturgut vor der unrechtmäßigen Ausfuhr dauerhaft befand.","KGSG - Entschädigung und Erstattungsanspruch - Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes - § 70 Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten\n\n(1) Den Anspruch auf Rückgabe von Kulturgut, das unrechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ausgeführt worden ist, macht das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde geltend.\n(2) Bevor die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde ihr Einvernehmen nach Absatz 1 erteilt, stellt sie das Benehmen her mit der zuständigen obersten Landesbehörde des Landes, in dem sich das Kulturgut vor der unrechtmäßigen Ausfuhr dauerhaft befand.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 3","Kapitel 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 69","Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten","69",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 68","Erstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates","68",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 67","Höhe der Entschädigung","67",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 71","Kosten","71",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 72","Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut","72",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 73","Rechtsverbindliche Rückgabezusage","73",[],false]