[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-klauenpflprv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"klauenpflprv","Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-02-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fklauenpflprv\u002Fxml.zip",1245975,"§ 4","4","Prüfungsteil „Tiergesundheit und Tierschutz“","Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin","(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er den Zustand von Klauen und die Durchführung von Klauenpflegearbeiten beurteilen und dabei insbesondere auch Zusammenhänge der Anatomie und Physiologie von Klauentieren, der Tierhaltung und Klauengesundheit sowie der Klauenkrankheiten, des Tierschutzes, der Tiergesundheit sowie von Tierseuchen darstellen und begründen kann.\n(2) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe Fragestellungen aus den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.","KLAUENPFLPRV - Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin - § 4 Prüfungsteil „Tiergesundheit und Tierschutz“\n\n(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er den Zustand von Klauen und die Durchführung von Klauenpflegearbeiten beurteilen und dabei insbesondere auch Zusammenhänge der Anatomie und Physiologie von Klauentieren, der Tierhaltung und Klauengesundheit sowie der Klauenkrankheiten, des Tierschutzes, der Tiergesundheit sowie von Tierseuchen darstellen und begründen kann.\n(2) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe Fragestellungen aus den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Gliederung der Prüfung","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Zulassungsvoraussetzungen","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfungsteil „Funktionelle Klauenpflege“","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Prüfungsteil „Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde“","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Anrechnung anderer Prüfungsleistungen","7",[],false]