[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kmag-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kmag","Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-12-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkmag\u002Fxml.zip",6553670,"§ 32","32","Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023\u002F1114","Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte","Die Adressaten von Maßnahmen nach § 31, die von der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot nach Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023\u002F1114 ergriffen werden, dürfen andere Personen als Mitarbeiter staatlicher Stellen und Personen, die aufgrund ihres Berufs einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von diesen Maßnahmen oder von einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht in Kenntnis setzen.","KMAG - Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte - § 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023\u002F1114\n\nDie Adressaten von Maßnahmen nach § 31, die von der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot nach Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023\u002F1114 ergriffen werden, dürfen andere Personen als Mitarbeiter staatlicher Stellen und Personen, die aufgrund ihres Berufs einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von diesen Maßnahmen oder von einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht in Kenntnis setzen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 31","Verfolgung von Marktmissbrauch","31",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 30","Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen","30",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 29","Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023\u002F1114","29",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 33","Anzeige straftatbegründender Tatsachen","33",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 34","Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate","34",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 35","Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte","35",[],false]