[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-konsg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"konsg","Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-09-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkonsg\u002Fxml.zip",9759397,"§ 3","3","Wahrnehmung konsularischer Aufgaben","Allgemeine Vorschriften","(1) Für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften, soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält.\n(2) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Konsularbeamten das Ansehen und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach besten Kräften zu schützen und zu fördern.\n(3) Berufskonsularbeamte können sich - soweit erforderlich - bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Rechtsangelegenheiten des Rates und der Hilfe eines im Empfangsstaat zugelassenen Anwaltes ihres Vertrauens bedienen.","KONSG - Allgemeine Vorschriften - § 3 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben\n\n(1) Für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften, soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält.\n(2) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Konsularbeamten das Ansehen und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach besten Kräften zu schützen und zu fördern.\n(3) Berufskonsularbeamte können sich - soweit erforderlich - bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Rechtsangelegenheiten des Rates und der Hilfe eines im Empfangsstaat zugelassenen Anwaltes ihres Vertrauens bedienen.",{"abschnitt":21},"1. Abschnitt",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Übertragene konsularische Aufgaben","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Die konsularischen Aufgaben im allgemeinen","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Schranken der konsularischen Tätigkeit","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Hilfeleistung an einzelne","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Hilfe in Katastrophenfällen","6",[],false]