[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-konzvgv-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"konzvgv","Verordnung über die Vergabe von Konzessionen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkonzvgv\u002Fxml.zip",1246476,"§ 21","21","Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession","Bekanntmachungen","(1) Der Konzessionsgeber übermittelt spätestens 48 Tage nach der Vergabe einer Konzession eine Vergabebekanntmachung mit dem Ergebnis des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Die Vergabebekanntmachung wird nach den Vorgaben der Spalte 32 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019\u002F1780 in Verbindung mit § 8a erstellt.\n(2) Bekanntmachungen über Änderungen einer Konzession gemäß § 154 Nummer 3 in Verbindung mit § 132 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden nach den Vorgaben der Spalte 40 in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019\u002F1780 in Verbindung mit § 8a erstellt.","KONZVGV - Vergabeverfahren - Bekanntmachungen - § 21 Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession\n\n(1) Der Konzessionsgeber übermittelt spätestens 48 Tage nach der Vergabe einer Konzession eine Vergabebekanntmachung mit dem Ergebnis des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Die Vergabebekanntmachung wird nach den Vorgaben der Spalte 32 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019\u002F1780 in Verbindung mit § 8a erstellt.\n(2) Bekanntmachungen über Änderungen einer Konzession gemäß § 154 Nummer 3 in Verbindung mit § 132 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden nach den Vorgaben der Spalte 40 in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019\u002F1780 in Verbindung mit § 8a erstellt.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 20","Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung","20",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 19","Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz","19",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 18","Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen","18",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 22","Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen","22",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 23","Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen","23",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 24","Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften","24",[],false]