[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kraftstg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kraftstg","Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1927-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkraftstg\u002Fxml.zip",9845757,"§ 14","14","Außerbetriebsetzung von Amts wegen",null,"(1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Außerbetriebsetzung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt.\n(2) Die Durchführung der Außerbetriebsetzung von Amts wegen richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten über Außerbetriebsetzungen von Amts wegen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.","KRAFTSTG - § 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen\n\n(1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Außerbetriebsetzung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt.\n(2) Die Durchführung der Außerbetriebsetzung von Amts wegen richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten über Außerbetriebsetzungen von Amts wegen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 13","Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung","13",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12a","Steuererklärungspflicht","12a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 12","Steuerfestsetzung","12",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 15","Ermächtigungen","15",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 16","Aussetzung der Steuer","16",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 17","Sonderregelung für bestimmte Behinderte","17",[],false]