[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kschg-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kschg","Kündigungsschutzgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1951-08-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkschg\u002Fxml.zip",1247235,"§ 16","16","Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses","Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung","Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern. Im übrigen finden die Vorschriften des § 11 und des § 12 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.","KSCHG - Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung - § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses\n\nStellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern. Im übrigen finden die Vorschriften des § 11 und des § 12 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Unzulässigkeit der Kündigung","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Angestellte in leitender Stellung","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 17","Anzeigepflicht","17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Entlassungssperre","18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 19","Zulässigkeit von Kurzarbeit","19",[],false]