[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ksksav-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ksksav","Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1982-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fksksav\u002Fxml.zip",1247288,"§ 12","12","Amtsdauer","Ausschüsse","Die Amtsdauer der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat. § 4 Satz 2 gilt entsprechend. Die Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bleiben auch nach dem Ende ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder als Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Beirat solange Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, bis auf Vorschlag des neuen Beirats neue Mitglieder der Ausschüsse nach § 39 Absatz 2 des Gesetzes berufen worden sind.","KSKSAV - Ausschüsse - § 12 Amtsdauer\n\nDie Amtsdauer der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat. § 4 Satz 2 gilt entsprechend. Die Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bleiben auch nach dem Ende ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder als Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Beirat solange Mitglieder der Ausschüsse und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, bis auf Vorschlag des neuen Beirats neue Mitglieder der Ausschüsse nach § 39 Absatz 2 des Gesetzes berufen worden sind.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Berufung der Stellvertreter","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Berufung der Mitglieder","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Vorsitz","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Zuständigkeit","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Einberufung","15",[],false]