[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kvav-anlage-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kvav","Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkvav\u002Fxml.zip",1247747,"Anlage 1","anlage-1","(zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2016,790 - 791)\nA. Prämienberechnung des Neuzugangsx= Alter\nω= Endalter der Sterbetafel\nlx= Anzahl der Lebenden\nqx= Sterbenswahrscheinlichkeit\nwx= Stornowahrscheinlichkeit\nKx= Kopfschaden\nαx= einmalige unmittelbare Abschlusskosten, gemessen in Jahresprämien\nγ= absolute Zuschläge\nΔ= relative Zuschläge, gemessen in Prozent der Bruttoprämie\ni= Rechnungszinsfuß\nDiskontierungsfaktor:\nAusscheideordnung:\nlx+1 = lx ·(1 – qx – wx )\nDiskontierte Lebende:\nDx = lx · vx\nRentenbarwert:\nLeistungsbarwert:\nJährliche Nettoprämie:\nJährliche gezillmerte Bruttoprämie:\nB. Prämienberechnung bei Prämienanpassungen und Umstufungen\nDie Rechnungsgrundlagen, die vor dem Zeitpunkt der Prämienanpassung gegolten haben, werden mit einem hochgestellten „a“ gekennzeichnet.\t= einmalige Sanierungs- oder unmittelbare Abschlusskosten, gemessen im Mehrfachen der Differenz zwischen neuer und alter Jahresprämie des bereits Versicherten\nu\t= erreichtes Alter zum Zeitpunkt der Prämienanpassung\n= bisher gezahlte Prämie\nJährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:\nmit\nDer Ausdruck für  ändert sich entsprechend, wenn –ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird,\n–die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden,\n–die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder\n–eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.\nInterpolationen der Rechenwerte auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung oder der Umstufung sind zulässig.","KVAV - Schlussvorschriften - Anlage 1 (zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2016,790 - 791)\nA. Prämienberechnung des Neuzugangsx= Alter\nω= Endalter der Sterbetafel\nlx= Anzahl der Lebenden\nqx= Sterbenswahrscheinlichkeit\nwx= Stornowahrscheinlichkeit\nKx= Kopfschaden\nαx= einmalige unmittelbare Abschlusskosten, gemessen in Jahresprämien\nγ= absolute Zuschläge\nΔ= relative Zuschläge, gemessen in Prozent der Bruttoprämie\ni= Rechnungszinsfuß\nDiskontierungsfaktor:\nAusscheideordnung:\nlx+1 = lx ·(1 – qx – wx )\nDiskontierte Lebende:\nDx = lx · vx\nRentenbarwert:\nLeistungsbarwert:\nJährliche Nettoprämie:\nJährliche gezillmerte Bruttoprämie:\nB. Prämienberechnung bei Prämienanpassungen und Umstufungen\nDie Rechnungsgrundlagen, die vor dem Zeitpunkt der Prämienanpassung gegolten haben, werden mit einem hochgestellten „a“ gekennzeichnet.\t= einmalige Sanierungs- oder unmittelbare Abschlusskosten, gemessen im Mehrfachen der Differenz zwischen neuer und alter Jahresprämie des bereits Versicherten\nu\t= erreichtes Alter zum Zeitpunkt der Prämienanpassung\n= bisher gezahlte Prämie\nJährliche Bruttoprämie eines u-jährigen Versicherten nach der Prämienanpassung:\nmit\nDer Ausdruck für  ändert sich entsprechend, wenn –ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird,\n–die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden,\n–die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder\n–eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.\nInterpolationen der Rechenwerte auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung oder der Umstufung sind zulässig.",{"kapitel":21},"Kapitel 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 28","Inkrafttreten","28",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 27","Übergangsvorschriften","27",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 26","Ausnahmevorschrift","26",[36],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anlage 2","(zu § 15 Absatz 2 und 3)","anlage-2",[],false]