[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kvav-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kvav","Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkvav\u002Fxml.zip",1247748,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 15 Absatz 2 und 3)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2016, 792)\nA. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines BeobachtungsjahresS= abgegrenzter Schaden der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum abzüglich der Nettorisikozuschläge und einschließlich der geschlechtsunabhängig verteilten Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft\nLx= abgegrenzter mittlerer Bestand der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum für das Alter x\nkx= rechnungsmäßiger Profilwert für das Alter x\nTatsächlicher Grundkopfschaden:\nDabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind ausreichend zu berücksichtigen.\nB. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungent − 2, t − 1, t= die letzten drei Beobachtungszeiträume\nGt−2, Gt−1, Gt= tatsächliche Grundkopfschäden gemäß Abschnitt A, umgerechnet auf das Leistungsversprechen, das zum Extrapolationszeitpunkt gültig sein wird, und unter Zugrundelegung der aktuellen rechnungsmäßigen Profile\nExtrapolierter Grundkopfschaden:\nErforderliche Versicherungsleistungen:\nmit Lx und kx gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x.","KVAV - Schlussvorschriften - Anlage 2 (zu § 15 Absatz 2 und 3)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2016, 792)\nA. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines BeobachtungsjahresS= abgegrenzter Schaden der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum abzüglich der Nettorisikozuschläge und einschließlich der geschlechtsunabhängig verteilten Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft\nLx= abgegrenzter mittlerer Bestand der Beobachtungseinheit im Beobachtungszeitraum für das Alter x\nkx= rechnungsmäßiger Profilwert für das Alter x\nTatsächlicher Grundkopfschaden:\nDabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind ausreichend zu berücksichtigen.\nB. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungent − 2, t − 1, t= die letzten drei Beobachtungszeiträume\nGt−2, Gt−1, Gt= tatsächliche Grundkopfschäden gemäß Abschnitt A, umgerechnet auf das Leistungsversprechen, das zum Extrapolationszeitpunkt gültig sein wird, und unter Zugrundelegung der aktuellen rechnungsmäßigen Profile\nExtrapolierter Grundkopfschaden:\nErforderliche Versicherungsleistungen:\nmit Lx und kx gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x.",{"kapitel":21},"Kapitel 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anlage 1","(zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5)","anlage-1",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Inkrafttreten","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Übergangsvorschriften","27",[],[],false]