[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kvermg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kvermg","Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-07-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkvermg\u002Fxml.zip",1247842,"§ 6","6","Kommunale Betriebe und Einrichtungen",null,"(1) Volkseigene Betriebe und Einrichtungen, die zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben gemäß §§ 2 und 72 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR benötigt werden, sind in der Regel -Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs, die zu dessen Gewährleistung Straßenbahnen, Autobusse, Hoch- und Untergrundbahnen, Schiffe, Fähren u.a. betreiben,\n-Betriebe und Anlagen zur Versorgung mit Energie und Wasser, wie örtliche Elektrizitäts- und Heizkraftwerke, Gas- und Wasserwerke sowie gemeindliche Verteilernetze,\n-Betriebe und Anlagen zur schadlosen Wasserableitung und Abwasserbehandlung sowie Stadtwirtschaftsbetriebe,\n-Betriebe und Einrichtungen, die zur Verwaltung und Erhaltung des kommunalen Wohnungsfonds erforderlich sind, näheres regelt ein Gesetz,\n-Einrichtungen für die kulturelle, gesundheitliche und soziale Betreuung, wie Theater, Museen, Büchereien, Krankenhäuser, Polikliniken und Ambulatorien, Alters- und Pflegeheime, Kinderkrippen und Kindergärten, Schwimmbäder, Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätze und Jugendherbergen.\n(2) Über die im Absatz 1 genannten volkseigenen Betriebe und Einrichtungen hinaus können den Kommunen weiter übertragen werden: -Betriebe der Urproduktion und darauf aufgebaute Verarbeitungsbetriebe, z.B. Milch- und Schlachthöfe, Gärtnereien, Kies- und Sandgruben usw.,\n-sonstige Betriebe und Einrichtungen, wie Gaststätten, Lagerhäuser, Messehallen u.a.","KVERMG - § 6 Kommunale Betriebe und Einrichtungen\n\n(1) Volkseigene Betriebe und Einrichtungen, die zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben gemäß §§ 2 und 72 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR benötigt werden, sind in der Regel -Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs, die zu dessen Gewährleistung Straßenbahnen, Autobusse, Hoch- und Untergrundbahnen, Schiffe, Fähren u.a. betreiben,\n-Betriebe und Anlagen zur Versorgung mit Energie und Wasser, wie örtliche Elektrizitäts- und Heizkraftwerke, Gas- und Wasserwerke sowie gemeindliche Verteilernetze,\n-Betriebe und Anlagen zur schadlosen Wasserableitung und Abwasserbehandlung sowie Stadtwirtschaftsbetriebe,\n-Betriebe und Einrichtungen, die zur Verwaltung und Erhaltung des kommunalen Wohnungsfonds erforderlich sind, näheres regelt ein Gesetz,\n-Einrichtungen für die kulturelle, gesundheitliche und soziale Betreuung, wie Theater, Museen, Büchereien, Krankenhäuser, Polikliniken und Ambulatorien, Alters- und Pflegeheime, Kinderkrippen und Kindergärten, Schwimmbäder, Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätze und Jugendherbergen.\n(2) Über die im Absatz 1 genannten volkseigenen Betriebe und Einrichtungen hinaus können den Kommunen weiter übertragen werden: -Betriebe der Urproduktion und darauf aufgebaute Verarbeitungsbetriebe, z.B. Milch- und Schlachthöfe, Gärtnereien, Kies- und Sandgruben usw.,\n-sonstige Betriebe und Einrichtungen, wie Gaststätten, Lagerhäuser, Messehallen u.a.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Nutzung des kommunalen Vermögens","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Sonderregelungen","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Vermögen der Landkreise","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Übergangsbestimmung","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Schlußbestimmung","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anhang EV","Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel IV Abschnitt III","anhang-ev",[],false]