[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kwg-55":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kwg","Gesetz über das Kreditwesen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-07-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkredwg\u002Fxml.zip",1248204,"§ 55","55","Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung","Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften","(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 46b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.\n(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.","KWG - Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften - § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung\n\n(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 46b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.\n(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.",{"abschnitt":21},"Siebenter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 54a","Strafvorschriften","54a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 54","Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis","54",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 53v","Betreiber organisierter Märkte","53v",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 55a","Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite","55a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 55b","Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite","55b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 56","Bußgeldvorschriften","56",[],false]