[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kwg-anhang-i":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kwg","Gesetz über das Kreditwesen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-07-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkredwg\u002Fxml.zip",1248251,"Anhang I","anhang-i","Informationsbogen für den Einleger","Übergangs- und Schlußvorschriften","(Fundstelle: BGBl.\nI 2015, 810 - 811; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nEinlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch:\t[Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1)\nSicherungsobergrenze:\t100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2)[durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet][Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]\nFalls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:\tAlle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] (2)\nFalls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:\tDie Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt für jeden einzelnen Einleger (3)\nErstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:\t20 Arbeitstage bis zum 31.\nMai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1.\nJuni 2016\nWährung der Erstattung:\tEuro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen]\nKontaktdaten:\t[Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)]\nWeitere Informationen:\t[Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen]\nEmpfangsbestätigung durch den Einleger:\nZusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1)[Nur wenn zutreffend:] Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist.\nDas heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.\nIm Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nIm Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nIm Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nAußerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden.\nIm Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] vom Einlagensicherungssystem erstattet.\n(2)Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt.\nDie betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] pro Kreditinstitut.\nDas heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden.\nHält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt.\nDie [Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen] ist auch unter dem Namen [alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen] tätig.\nDas heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 Euro gedeckt ist.\n(3)Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger.\n[Nur wenn zutreffend:] Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.\nIn den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gesichert.\nWeitere Informationen sind erhältlich über [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen].\n(4)Erstattung [ist anzupassen]\nDas zuständige Einlagensicherungssystem ist [Name, Adresse, Telefon, E-Mail und Website einfügen].\nEs wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet]) spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31.\nMai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1.\nJuni 2016 erstatten.\nHaben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann.\nWeitere Informationen sind erhältlich über [Website des zuständigen Einlagensicherungssystems einfügen].\nWeitere wichtige InformationenEinlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt.\nFür bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.\nIhr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht.\nWenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.","KWG - Übergangs- und Schlußvorschriften - Anhang I Informationsbogen für den Einleger [1\u002F2]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2015, 810 - 811; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nEinlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch:\t[Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1)\nSicherungsobergrenze:\t100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2)[durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet][Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]\nFalls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:\tAlle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] (2)\nFalls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:\tDie Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt für jeden einzelnen Einleger (3)\nErstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:\t20 Arbeitstage bis zum 31.\nMai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1.\nJuni 2016\nWährung der Erstattung:\tEuro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen]\nKontaktdaten:\t[Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)]\nWeitere Informationen:\t[Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen]\nEmpfangsbestätigung durch den Einleger:\nZusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1)[Nur wenn zutreffend:] Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist.\nDas heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.\nIm Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nIm Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nIm Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt.\nAußerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden.\nIm Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] vom Einlagensicherungssystem erstattet.\n(2)Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt.\nDie betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] pro Kreditinstitut.\nDas heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden.\nHält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet.\n[Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt.\nDie [Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen] ist auch unter dem Namen [alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen] tätig.\nDas heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 Euro gedeckt ist.\n(3)Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger.\n[Nur wenn zutreffend:] Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.",{"abschnitt":21},"Achter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 65a","Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz","65a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 65","Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren","65",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 64x","Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz","64x",[],[],false]