[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ladschlg-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":56},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ladschlg","Gesetz über den Ladenschluss","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-11-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fladschlg\u002Fxml.zip",1248428,"§ 12","12","Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen","Ladenschlusszeiten","(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, dass und wie lange an Sonn- und Feiertagen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsstellen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Bäcker- und Konditorwaren, frischen Früchten, Blumen und Zeitungen geöffnet sein dürfen.\n(2) In den nach Absatz 1 erlassenen Rechtsverordnungen kann die Offenhaltung auf bestimmte Sonn- und Feiertage oder Jahreszeiten sowie auf bestimmte Arten von Verkaufsstellen beschränkt werden. Eine Offenhaltung am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag soll nicht zugelassen werden. Die Lage der zugelassenen Öffnungszeiten wird unter Berücksichtigung der Zeit des Hauptgottesdienstes von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung festgesetzt.","LADSCHLG - Ladenschlusszeiten - § 12 Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen\n\n(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, dass und wie lange an Sonn- und Feiertagen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsstellen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Bäcker- und Konditorwaren, frischen Früchten, Blumen und Zeitungen geöffnet sein dürfen.\n(2) In den nach Absatz 1 erlassenen Rechtsverordnungen kann die Offenhaltung auf bestimmte Sonn- und Feiertage oder Jahreszeiten sowie auf bestimmte Arten von Verkaufsstellen beschränkt werden. Eine Offenhaltung am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag soll nicht zugelassen werden. Die Lage der zugelassenen Öffnungszeiten wird unter Berücksichtigung der Zeit des Hauptgottesdienstes von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung festgesetzt.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Kur- und Erholungsorte","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13",null,"13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Weitere Verkaufssonntage","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Sonntagsverkauf am 24. Dezember","15",[49],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Urt. v. 17.10.2019 – I ZR 44\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:171019UIZR44.19.0","Sonntagsverkauf von Backwaren\nUnbelegte Brötchen und Brot sind zubereitete Speisen, die ein Bäckereibetrieb mit angeschlossenem Café nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 GastG ohne Bindung an die gesetzlichen Bestimmungen über den Ladenschluss zum alsbaldigen Verzehr an jedermann über die Straße abgeben darf.","2019-10-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300072020.zip","rechtsprechung",false]