[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lag-299":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lag","Gesetz über den Lastenausgleich","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1952-08-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flag\u002Fxml.zip",1248554,"§ 299","299","Grundsätze","Wohnraumhilfe","(1) Wohnraumhilfe wird in der Weise gewährt, daß dem Geschädigten Gelegenheit zum Bezug einer Wohnung beschafft wird, deren Bereitstellung durch Darlehen des Ausgleichsfonds ermöglicht worden ist.\n(2) Die Darlehen sollen bevorzugt zur Bildung von Einzeleigentum für Geschädigte, besonders in der Form von Familienheimen, unter Beachtung der im Zweiten Wohnungsbaugesetz bestimmten Rangfolgen gewährt werden.","LAG - Ausgleichsleistungen - Wohnraumhilfe - § 299 Grundsätze\n\n(1) Wohnraumhilfe wird in der Weise gewährt, daß dem Geschädigten Gelegenheit zum Bezug einer Wohnung beschafft wird, deren Bereitstellung durch Darlehen des Ausgleichsfonds ermöglicht worden ist.\n(2) Die Darlehen sollen bevorzugt zur Bildung von Einzeleigentum für Geschädigte, besonders in der Form von Familienheimen, unter Beachtung der im Zweiten Wohnungsbaugesetz bestimmten Rangfolgen gewährt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Siebenter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 298","Voraussetzungen","298",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 297","Erfüllung des Anspruchs","297",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 296","Anrechnung früherer Zahlungen","296",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 300","Einsatz der Mittel","300",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 301","Allgemeine Vorschriften","301",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 301a","Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge","301a",[],false]