[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lag-350":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lag","Gesetz über den Lastenausgleich","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1952-08-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flag\u002Fxml.zip",1248615,"§ 350","350","Ehrenamtliche Mitarbeit","Sonstige und Überleitungsvorschriften","(1) Im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West) wohnende Personen, die zur ehrenamtlichen Mitarbeit bei der Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes aufgefordert werden, sind zu dieser Mitarbeit verpflichtet.\n(2) Ehrenamtliche Mitarbeit, insbesondere als Beisitzer in den Beschwerdeausschüssen, kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.\n(3) Die Gewährung von Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeldern sowie Ersatz des Verdienstausfalls an Beisitzer der Ausschüsse richtet sich nach den für die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter geltenden Vorschriften.","LAG - Ausgleichsleistungen - Sonstige und Überleitungsvorschriften - § 350 Ehrenamtliche Mitarbeit\n\n(1) Im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West) wohnende Personen, die zur ehrenamtlichen Mitarbeit bei der Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes aufgefordert werden, sind zu dieser Mitarbeit verpflichtet.\n(2) Ehrenamtliche Mitarbeit, insbesondere als Beisitzer in den Beschwerdeausschüssen, kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.\n(3) Die Gewährung von Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeldern sowie Ersatz des Verdienstausfalls an Beisitzer der Ausschüsse richtet sich nach den für die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter geltenden Vorschriften.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Fünfzehnter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 349a","Mindestbetrag für Rückforderungen","349a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 349","Rückforderung bei Schadensausgleich","349",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 348","Zuteilung der Mittel","348",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 350a","Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen","350a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 350b","Fälligkeit, Stundung und Vollstreckung","350b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 350c","Verzinsung, Säumniszuschläge und Auslagen","350c",[],false]