[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lanpg-47":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lanpg","Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-06-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flanpg\u002Fxml.zip",1248747,"§ 47","47","Rückgabe von Gebäuden","Ausscheiden aus einer LPG","Die LPG ist verpflichtet, von ihr genutzte Wirtschaftsgebäude des ausscheidenden Mitgliedes zurückzugeben oder zurückzuübereignen. Ist dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich oder für die LPG oder für das ausscheidende Mitglied nicht zumutbar, ist ersatzweise ein anderes im Eigentum der LPG stehendes Gebäude zu übereignen oder angemessene Entschädigung zu gewähren.","LANPG - Ausscheiden aus einer LPG - § 47 Rückgabe von Gebäuden\n\nDie LPG ist verpflichtet, von ihr genutzte Wirtschaftsgebäude des ausscheidenden Mitgliedes zurückzugeben oder zurückzuübereignen. Ist dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich oder für die LPG oder für das ausscheidende Mitglied nicht zumutbar, ist ersatzweise ein anderes im Eigentum der LPG stehendes Gebäude zu übereignen oder angemessene Entschädigung zu gewähren.",{"abschnitt":21},"6. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 46","Eigentumstausch","46",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 45","Rückgabe von Flächen und Hofstelle","45",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 44","Vermögensauseinandersetzung in der LPG, Milchreferenzmenge, Lieferrechte für Zuckerrüben","44",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 48","Vorrang beim Abschluss eines Pachtvertrages und beim Kauf","48",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 49","Fälligkeit des Abfindungsanspruchs","49",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 50","Grundstücksbelastungen","50",[],false]