[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lap-htverwdv-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lap-htverwdv","Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flap-htverwdv\u002Fxml.zip",9759595,"§ 30","30","Bewertung von Prüfungsleistungen","Prüfungen","Die Leistungen werden mit folgenden Noten und Punktzahlen bewertet: sehr gut (1)Punktzahlen 1,0 und 1,3\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,\ngut (2)Punktzahlen 1,7; 2,0; 2,3\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,\nbefriedigend (3)Punktzahlen 2,7; 3,0; 3,3\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,\nausreichend (4)Punktzahlen 3,7 und 4,0\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,\nmangelhaft (5)Punktzahl 5,0\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten und\nungenügend (6)Punktzahl 6,0\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.\nAndere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.","LAP-HTVERWDV - Allgemeiner Teil - Prüfungen - § 30 Bewertung von Prüfungsleistungen\n\nDie Leistungen werden mit folgenden Noten und Punktzahlen bewertet: sehr gut (1)Punktzahlen 1,0 und 1,3\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,\ngut (2)Punktzahlen 1,7; 2,0; 2,3\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,\nbefriedigend (3)Punktzahlen 2,7; 3,0; 3,3\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,\nausreichend (4)Punktzahlen 3,7 und 4,0\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,\nmangelhaft (5)Punktzahl 5,0\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten und\nungenügend (6)Punktzahl 6,0\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.\nAndere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 1","Kapitel 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 29","Täuschung, Ordnungsverstoß","29",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 28","Verhinderung, Rücktritt, Säumnis","28",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 27","Mündliche Prüfung","27",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 31","Gesamtergebnis","31",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 32","Zeugnis","32",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 33","Erwerb der Laufbahnbefähigung","33",[],false]