[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lastg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lastg","Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von \nsupranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-09-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flastg\u002Fxml.zip",1249059,"§ 4","4","Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte",null,"(1) Erfolgt die Verurteilung wegen einer Verletzung von Verpflichtungen durch die Gerichte, ist für die Lastenzuordnung nach § 1 das Gericht der Instanz maßgeblich, das die beanstandete Entscheidung getroffen hat. Hat ein Gericht des Bundes die Entscheidung des Gerichts eines Landes bestätigt, tragen der Bund und das betroffene Land die Lasten je zur Hälfte.\n(2) Bei Verurteilungen wegen überlanger Verfahrensdauer und Anhängigkeit sowohl bei Gerichten des Bundes als auch eines Landes werden die Lasten im Verhältnis der Anteile der beteiligten Gerichte an der Verfahrensdauer getragen.","LASTG - § 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte\n\n(1) Erfolgt die Verurteilung wegen einer Verletzung von Verpflichtungen durch die Gerichte, ist für die Lastenzuordnung nach § 1 das Gericht der Instanz maßgeblich, das die beanstandete Entscheidung getroffen hat. Hat ein Gericht des Bundes die Entscheidung des Gerichts eines Landes bestätigt, tragen der Bund und das betroffene Land die Lasten je zur Hälfte.\n(2) Bei Verurteilungen wegen überlanger Verfahrensdauer und Anhängigkeit sowohl bei Gerichten des Bundes als auch eines Landes werden die Lasten im Verhältnis der Anteile der beteiligten Gerichte an der Verfahrensdauer getragen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Grundsätze der Lastentragung","1",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Erstattung durch die Länder","5",[],false]