[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-leasfachwirtprv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"leasfachwirtprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter\nLeasingfachwirt\u002FGeprüfte Leasingfachwirtin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-11-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fleasfachwirtprv\u002Fxml.zip",1249163,"§ 3","3","Gliederung und Inhalt der Prüfung",null,"(1) Die Prüfung gliedert sich in 1.einen wirtschaftszweigübergreifenden Teil,\n2.einen wirtschaftszweigspezifischen Teil.\n(2) Die Prüfung ist unbeschadet des § 6 schriftlich und mündlich nach Maßgabe der §§ 4 und 5 durchzuführen.\n(3) Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des als ersten abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.","LEASFACHWIRTPRV - § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung\n\n(1) Die Prüfung gliedert sich in 1.einen wirtschaftszweigübergreifenden Teil,\n2.einen wirtschaftszweigspezifischen Teil.\n(2) Die Prüfung ist unbeschadet des § 6 schriftlich und mündlich nach Maßgabe der §§ 4 und 5 durchzuführen.\n(3) Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des als ersten abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Zulassungsvoraussetzungen","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Wirtschaftszweigübergreifender Teil","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Wirtschaftszweigspezifischer Teil","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen","6",[],false]