[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-leukosev_1976-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":38,"is_thin":39},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"leukosev_1976","Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-08-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fleukosev_1976\u002Fxml.zip",1249323,"§ 12","12",null,"Ordnungswidrigkeiten","Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt,\n2.einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2, § 3a Absatz 2 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,\n3.entgegen § 3a Absatz 1 Satz 1 ein Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 ein Rind verbringt oder einstellt,\n5.einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 oder § 9 zuwiderhandelt,\n6.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Rind nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert,\n7.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Rind entfernt,\n8.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 3 ein Rind einstellt,\n9.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 4 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,\n10.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1 Milch nicht oder nicht rechtzeitig aufkocht oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgibt,\n11.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 5 Satz 2 Kolostralmilch nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt oder\n12.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 6 oder § 10 einen dort genannten Gegenstand oder einen dort genannten Standort nicht oder nicht rechtzeitig reinigt oder nicht oder nicht rechtzeitig desinfiziert.","LEUKOSEV_1976 - Ordnungswidrigkeiten - § 12\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch vornimmt,\n2.einer mit einer Genehmigung nach § 3 Satz 2, § 3a Absatz 2 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 8 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,\n3.entgegen § 3a Absatz 1 Satz 1 ein Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 ein Rind verbringt oder einstellt,\n5.einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 oder § 9 zuwiderhandelt,\n6.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Rind nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert,\n7.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Rind entfernt,\n8.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 3 ein Rind einstellt,\n9.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 4 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,\n10.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1 Milch nicht oder nicht rechtzeitig aufkocht oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgibt,\n11.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 5 Satz 2 Kolostralmilch nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt oder\n12.entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 6 oder § 10 einen dort genannten Gegenstand oder einen dort genannten Standort nicht oder nicht rechtzeitig reinigt oder nicht oder nicht rechtzeitig desinfiziert.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":16,"slug":24},"§ 11b","11b",{"norm_key":26,"title":16,"slug":27},"§ 11a","11a",{"norm_key":29,"title":16,"slug":30},"§ 11","11",[32,35],{"norm_key":33,"title":16,"slug":34},"§ 13","13",{"norm_key":36,"title":16,"slug":37},"§ 14","14",[],false]