[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lksg-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lksg","Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flksg\u002Fxml.zip",1249505,"§ 16","16","Betretensrechte","Risikobasierte Kontrolle","Soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 14 erforderlich ist, sind die zuständige Behörde und ihre Beauftragten befugt, 1.Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume und Wirtschaftsgebäude der Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen sowie\n2.bei Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten geschäftliche Unterlagen und Aufzeichnungen, aus denen sich ableiten lässt, ob die Sorgfaltspflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 eingehalten wurden, einzusehen und zu prüfen.","LKSG - Behördliche Kontrolle und Durchsetzung - Risikobasierte Kontrolle - § 16 Betretensrechte\n\nSoweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 14 erforderlich ist, sind die zuständige Behörde und ihre Beauftragten befugt, 1.Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume und Wirtschaftsgebäude der Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen sowie\n2.bei Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten geschäftliche Unterlagen und Aufzeichnungen, aus denen sich ableiten lässt, ob die Sorgfaltspflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 eingehalten wurden, einzusehen und zu prüfen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15","Anordnungen und Maßnahmen","15",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 14","Behördliches Tätigwerden; Verordnungsermächtigung","14",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 13","Behördliche Berichtsprüfung; Verordnungsermächtigung","13",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Auskunfts- und Herausgabepflichten","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 18","Duldungs- und Mitwirkungspflichten","18",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 19","Zuständige Behörde","19",[],false]