[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lksg-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lksg","Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flksg\u002Fxml.zip",1249508,"§ 19","19","Zuständige Behörde","Zuständige Behörde, Handreichungen, Rechenschaftsbericht","(1) Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach diesem Abschnitt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Für die Aufgaben nach diesem Gesetz obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übt die Rechts- und Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus.\n(2) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfolgt die zuständige Behörde einen risikobasierten Ansatz.","LKSG - Behördliche Kontrolle und Durchsetzung - Zuständige Behörde, Handreichungen, Rechenschaftsbericht - § 19 Zuständige Behörde\n\n(1) Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach diesem Abschnitt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Für die Aufgaben nach diesem Gesetz obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übt die Rechts- und Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus.\n(2) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfolgt die zuständige Behörde einen risikobasierten Ansatz.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 18","Duldungs- und Mitwirkungspflichten","18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 17","Auskunfts- und Herausgabepflichten","17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 16","Betretensrechte","16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 20","Handreichungen","20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 21","Rechenschaftsbericht","21",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 22","Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge","22",[],false]