[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lmhv_2007-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lmhv_2007","Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-08-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flmhv_2007\u002Fxml.zip",1249700,"§ 10","10","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Satz 1 Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt,\n2.entgegen § 3 Satz 2 mit einem lebenden Tier umgeht,\n3.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 ein leicht verderbliches Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen nicht richtig lagert,\n5.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass dort genannte Personen nicht mit Primärerzeugnissen umgehen,\n6.entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt oder nicht, nicht richtig oder nicht vollständig mit sich führt,\n7.entgegen § 8 Absatz 2 Satz 2 die dort bezeichnete Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt,\n8.entgegen § 8 Absatz 4 Satz 1 oder 3 einen dort genannten Nachweis nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder\n9.entgegen § 8 Absatz 5 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.","LMHV_2007 - § 10 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Satz 1 Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt,\n2.entgegen § 3 Satz 2 mit einem lebenden Tier umgeht,\n3.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 ein leicht verderbliches Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen nicht richtig lagert,\n5.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass dort genannte Personen nicht mit Primärerzeugnissen umgehen,\n6.entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt oder nicht, nicht richtig oder nicht vollständig mit sich führt,\n7.entgegen § 8 Absatz 2 Satz 2 die dort bezeichnete Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt,\n8.entgegen § 8 Absatz 4 Satz 1 oder 3 einen dort genannten Nachweis nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder\n9.entgegen § 8 Absatz 5 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Zulassung zur Ausfuhr","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Hygienische Anforderungen an die Beförderung von Rohzucker in Seeschiffen","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6a","Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft","6a",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 1","(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)","anlage-1",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 2","(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)","anlage-2",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 3","(zu § 6)","anlage-3",[],false]