[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lngv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lngv","Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-11-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flngv\u002Fxml.zip",1249786,"§ 7","7","Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen","Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen","(1) Kapazitäten von LNG-Anlagen, die im Rahmen der erstmaligen langfristigen Vergabe nicht vergeben worden sind, muss der Betreiber der LNG-Anlage vergeben durch 1.ein weiteres Verfahren zur langfristigen Vergabe von Kapazitäten oder\n2.ein Verfahren zur kurzfristigen Vergabe von Kapazitäten nach § 8 Absatz 2 oder § 9.\n(2) Für die langfristige Vergabe der nach der erstmaligen Vergabe noch freien Kapazitäten ist ein transparenter und diskriminierungsfreier Zuweisungsmechanismus durchzuführen.","LNGV - Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement - Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen - § 7 Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen\n\n(1) Kapazitäten von LNG-Anlagen, die im Rahmen der erstmaligen langfristigen Vergabe nicht vergeben worden sind, muss der Betreiber der LNG-Anlage vergeben durch 1.ein weiteres Verfahren zur langfristigen Vergabe von Kapazitäten oder\n2.ein Verfahren zur kurzfristigen Vergabe von Kapazitäten nach § 8 Absatz 2 oder § 9.\n(2) Für die langfristige Vergabe der nach der erstmaligen Vergabe noch freien Kapazitäten ist ein transparenter und diskriminierungsfreier Zuweisungsmechanismus durchzuführen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Verfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5","Buchungsauflagen für langfristig Buchende","5",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Buchungsjahr","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 8","Reservierungsquote","8",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9","Verfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-Anlagen","9",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt","10",[],false]