[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftbo-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":40,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftbo","Betriebsordnung für Luftfahrtgerät","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1970-03-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftbo\u002Fxml.zip",1250062,"§ 2","2","Verantwortlichkeit","Allgemeine Vorschriften","(1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, trägt der Halter des Luftfahrtgeräts die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften.\n(2) Verfügt der Halter persönlich nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Betrieb von Luftfahrzeugen, hat er unbeschadet seiner eigenen Verantwortung einen technischen Betriebsleiter zu bestellen, wenn sich die Notwendigkeit aus dem Umfang des Betriebs ergibt. Das gleiche gilt für die Bestellung eines Flugbetriebsleiters, wenn der Halter persönlich nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Flugbetrieb verfügt und sich die Notwendigkeit der Bestellung aus dem Umfang des Betriebs ergibt. Die Aufgaben des technischen Betriebsleiters und des Flugbetriebsleiters können von einer Person wahrgenommen werden.\n(3) Die Verantwortlichkeit des Luftfahrzeugführers für die Führung des Luftfahrzeugs bleibt unberührt.","LUFTBO - Allgemeine Vorschriften - § 2 Verantwortlichkeit\n\n(1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, trägt der Halter des Luftfahrtgeräts die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften.\n(2) Verfügt der Halter persönlich nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Betrieb von Luftfahrzeugen, hat er unbeschadet seiner eigenen Verantwortung einen technischen Betriebsleiter zu bestellen, wenn sich die Notwendigkeit aus dem Umfang des Betriebs ergibt. Das gleiche gilt für die Bestellung eines Flugbetriebsleiters, wenn der Halter persönlich nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Flugbetrieb verfügt und sich die Notwendigkeit der Bestellung aus dem Umfang des Betriebs ergibt. Die Aufgaben des technischen Betriebsleiters und des Flugbetriebsleiters können von einer Person wahrgenommen werden.\n(3) Die Verantwortlichkeit des Luftfahrzeugführers für die Führung des Luftfahrzeugs bleibt unberührt.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[28,32,36],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Grundregel für den Betrieb","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 3a","Sprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr","3a",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 4","Zulässige Betriebszeiten","4",[41],{"title":42,"ecli":43,"leitsatz":44,"date":45,"source_url":46,"source_type":47},"BFH, Urt. v. 17.10.2013 – IV R 7\u002F11",null,"1. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschlossenen Rechnungsperioden wirtschaftlich noch nicht verursacht.\n2. Ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits rechtlich entstanden, bedarf es keiner Prüfung der wirtschaftlichen Verursachung mehr, weil eine Verpflichtung spätestens im Zeitpunkt ihrer rechtlichen Entstehung auch wirtschaftlich verursacht ist.\n3. Bei der Bewertung von Rückstellungen sind künftige Vorteile nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn zwischen ihnen und der zu erfüllenden Verpflichtung ein sachlicher Zusammenhang besteht.","2013-10-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201310325.zip","rechtsprechung",false]