[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftgerpv_2013-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftgerpv_2013","Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-02-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftgerpv_2013\u002Fxml.zip",1250367,"§ 14","14","Angeordnete Maßnahmen","Instandhaltung","Die zuständige Stelle kann jederzeit die Überprüfung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs sowie Instandhaltungsmaßnahmen anordnen, wenn beim Betrieb des zugelassenen Luftfahrzeugs Mängel festgestellt werden, die seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, oder wenn begründete Zweifel an der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs bestehen. Das Gleiche gilt für Luftfahrzeuge, die nach einem Muster gebaut wurden, wenn zu vermuten ist, dass das Muster Mängel aufweist.","LUFTGERPV_2013 - Instandhaltung - § 14 Angeordnete Maßnahmen\n\nDie zuständige Stelle kann jederzeit die Überprüfung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs sowie Instandhaltungsmaßnahmen anordnen, wenn beim Betrieb des zugelassenen Luftfahrzeugs Mängel festgestellt werden, die seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, oder wenn begründete Zweifel an der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs bestehen. Das Gleiche gilt für Luftfahrzeuge, die nach einem Muster gebaut wurden, wenn zu vermuten ist, dass das Muster Mängel aufweist.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Nachprüfungen","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Durchführungsvorschriften","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Ordnungswidrigkeiten","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Übergangsbestimmungen","17",[],false]