[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftpersv-113":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftpersv","Verordnung über Luftfahrtpersonal","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftpersv\u002Fxml.zip",1250471,"§ 113","113","Prüfung","Flugdienstberater","(1) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem fachlichen Wissen und seinem praktischen Können in der Lage ist, die Flugdienstberatung in einem Luftfahrtunternehmen durchzuführen.\n(2) Die Prüfung erstreckt sich auf 1.die in § 112 Absatz 3 aufgeführten Sachgebiete,\n2.die praktischen Fertigkeiten der Flugvorbereitung einschließlich der Nutzung von Datenverarbeitungsprogrammen und der bodenseitigen Unterstützung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers während des Fluges im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens.","LUFTPERSV - Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen - Flugdienstberater - § 113 Prüfung\n\n(1) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem fachlichen Wissen und seinem praktischen Können in der Lage ist, die Flugdienstberatung in einem Luftfahrtunternehmen durchzuführen.\n(2) Die Prüfung erstreckt sich auf 1.die in § 112 Absatz 3 aufgeführten Sachgebiete,\n2.die praktischen Fertigkeiten der Flugvorbereitung einschließlich der Nutzung von Datenverarbeitungsprogrammen und der bodenseitigen Unterstützung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers während des Fluges im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 112","Fachliche Voraussetzungen","112",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 111a","Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal","111a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 110","Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis","110",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 114","Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater","114",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 115","Fachliche Voraussetzungen, Prüfung","115",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 116","Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen","116",[],false]