[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftpersv-65":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftpersv","Verordnung über Luftfahrtpersonal","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftpersv\u002Fxml.zip",1250454,"§ 65","65","Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker","Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder","(1) Der Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach Anhang IV MED.A.030 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1178\u002F2011.\n(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein für Flugtechniker dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber mindestens 10 Stunden als Flugtechniker auf Hubschraubern innerhalb der letzten 24 Monate tätig gewesen ist. Die Voraussetzung nach Satz 1 kann durch eine Befähigungsüberprüfung durch einen dazu berechtigten Prüfer ersetzt werden.","LUFTPERSV - Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit - Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder - § 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker\n\n(1) Der Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach Anhang IV MED.A.030 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1178\u002F2011.\n(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein für Flugtechniker dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber mindestens 10 Stunden als Flugtechniker auf Hubschraubern innerhalb der letzten 24 Monate tätig gewesen ist. Die Voraussetzung nach Satz 1 kann durch eine Befähigungsüberprüfung durch einen dazu berechtigten Prüfer ersetzt werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 1","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 64","Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker","64",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 63","Prüfung","63",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 62","Fachliche Voraussetzungen","62",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 77","Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer","77",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 84","Schleppberechtigung","84",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 84a","Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer","84a",[],false]