[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftpersv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftpersv","Verordnung über Luftfahrtpersonal","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftpersv\u002Fxml.zip",1250416,"§ 8","8","Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente","Allgemeines","(1) Die nach § 5 zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis durch Aushändigung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins, eines Ausweises oder einer Flugbegleiterbescheinigung, wenn die Voraussetzungen des § 7 in Verbindung mit den nach § 3 Absatz 1 anzuwendenden Vorschriften erfüllt sind.\n(2) Zusammen mit der Erlaubnis sind folgende Dokumente bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen: 1.Personalausweis oder Reisepass,\n2.Tauglichkeitszeugnis, falls ein solches zur Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.","LUFTPERSV - Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit - Allgemeines - § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente\n\n(1) Die nach § 5 zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis durch Aushändigung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins, eines Ausweises oder einer Flugbegleiterbescheinigung, wenn die Voraussetzungen des § 7 in Verbindung mit den nach § 3 Absatz 1 anzuwendenden Vorschriften erfüllt sind.\n(2) Zusammen mit der Erlaubnis sind folgende Dokumente bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen: 1.Personalausweis oder Reisepass,\n2.Tauglichkeitszeugnis, falls ein solches zur Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 1","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 7","Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis","7",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 6","Durchführungsbestimmungen","6",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 5","Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen","5",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 9","Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen","9",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 10","Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen","10",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 11","Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis","11",[],false]