[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftpersvdv_2-anlage-6b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftpersvdv_2","Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal\n(Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von \nLizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über \nLuftfahrtpersonal)","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-01-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftpersvdv_2\u002Fxml.zip",1250555,"Anlage 6B","anlage-6b","Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer","Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer","Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 - 100\nAllgemeinesDer nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung.\nDer in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein.\nDa nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.Flugausbildung bis zum AlleinflugBodeneinweisung-Erklärung des Reisemotorseglermusters–Bauweise\n–Instrumentierung\n–Steuerbedienungsorgane\n-Klarlisten\n-Flug- und Betriebshandbuch\n-Flugklarheit des Reisemotorseglers\nAnlassen-Vorflugkontrolle gemäß Klarliste\n-Anlassen gemäß Klarliste\nRollen-Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs\n-Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)\nKontrollen vor dem Start-Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste\n-Abflugbriefing\n-Ansprechen der Notverfahren beim Start\nStart-Beobachten des Anflugluftraums\n-Aufstellen des Reisemotorseglers–Windberücksichtigung\n-Ausrichten auf der Startbahn\n-Kompasskontrolle in Startrichtung\n-Setzen der Triebwerksleistung\n-Ruderbetätigung beim Startvorgang\n-Halten der Startrichtung\n-Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit\n-Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit\n-Ggf.\nEinziehen des Fahrwerks\n-Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit\n-Startabbruch\n-simulierter Triebwerksausfall nach dem Start\nAnmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.Steigflug-Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit\n-Trimmen\n-Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel\n-Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit–15 - 20 Grad Querneigung\n–20 - 30 Grad Querneigung\n-Übergang in den Horizontalflug\nHorizontal- und Kurvenflug-Geradeaus-Horizontalflug\n-koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse\n-Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität\n-Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug\n-Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses\n-Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit\n-Trimmen–Gefahren\n-Erhöhen und Verringern von Auftrieb und\u002Foder Widerstand\nLangsamflug-bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)–im Reiseflugzustand\n–in Anflugkonfiguration\n-Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug\n-Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung\nKurvenflug-Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad\n-Einhalten von Höhe\n-sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen\n-gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit\n-Drehfehler des Magnetkompasses–Beenden auf vorgegebenen Kursen\n-unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt\nSinkflug-Einleiten–Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit\n–Trimmen\n–Vergaservorwärmung\n-beste Sinkrate\n-bester Gleitwinkel\n-Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug\n-Übergang vom Sink- in den Horizontalflug\nPlatzrunde...\n(nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97)1Start\n2Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird\n3Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND\n4Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung\n5Reiseflugbedingungen\n6Vergaservorwärmung bedienen\n7Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)\n8Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung\n9Sinkflug einleiten\n10Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig.\n11Landekontrolle laut Klarliste\n12Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-\u002FStörklappen\n13Landung\nDurchstarten und Landen-Brems-\u002FStörklappen einfahren\n-Setzen voller Triebwerksleistung\n-Korrektur der Fluglage\n-Steigflug\n-Trimmen\nBeenden des Fluges-Zurückrollen zum Abstellplatz\n-Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)\n-Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste\n-Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste\nBesondere Flugzustände-Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust–im Reiseflugzustand\n–mit\u002Fohne Brems-\u002FStörklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk\n–rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln\n-Flugübung im Bereich des Überziehens im\n-Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses−Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren\n-Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-\u002FStörklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses−Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen\n-Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig\u002FSinkfluglagen\n-Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich−Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen\n−Motorleistung reduzieren (Leerlauf)\n−Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen\nVerhalten bei Notlagen-Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches\n-Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw.\nEinschalten von Sicherungsautomaten\n-Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)\n-Störungen an Triebwerk und Ausrüstung\n-unerwartete Wetterverschlechterung\n-Feuerausbruch\nAlleinflugAlleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen FertigkeitenStarten und Landen-bei Seitenwind\n-mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max.\nZuladung)\n-mit Seitengleitflug\n-Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-\u002FStörklappen\n-Landung auf angenommenen begrenztem Raum\nZiellandungen-Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe–Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen\n-Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe–Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen\nAußenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen-mit Motorhilfe–Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe\n–Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend\n–Platzrunde und Endanflug\n-ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch.\nDie Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden.\nDie Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.–Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)\n–Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes\n–Einteilung des Anfluges\n–Anwendung der Notfall-Klarliste\n–Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes\n–Verfahren kurz vor der Landung\nAnmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden.\nSie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen.\nFür das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.Navigationseinweisung-Kleinorientierung\n-Flug nach vorgegebenen Kursen\n-Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen\n-voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit\n-Einflug in die Platzrunde\n-Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm\nAn- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit FlugverkehrskontrolleEs sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen.-Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone\n-Befolgen von Flugsicherungsanweisungen\n-Höhenmessereinstellung\n-Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen\n-Abstandhalten von anderem Luftverkehr\n-ausgelegte Zeichen und ggf.\nLichtsignale\n-Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren\n-Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde\n-Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke\n-Bei Landung auf einem Flugplatz–Orientieren auf dem Flugplatz\n–Zeichen und Flugsicherungsanweisungen\n–evtl.\nLichtsignale\n–Abstellen des Reisemotorseglers\n-Flugabfertigungsverfahren\nNavigationsdreiecksflug-Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.\nÜbungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren BeherrschungAnmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.","LUFTPERSVDV_2 - Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer - Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer [1\u002F2]\n\nFundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 - 100\nAllgemeinesDer nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung.\nDer in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein.\nDa nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.Flugausbildung bis zum AlleinflugBodeneinweisung-Erklärung des Reisemotorseglermusters–Bauweise\n–Instrumentierung\n–Steuerbedienungsorgane\n-Klarlisten\n-Flug- und Betriebshandbuch\n-Flugklarheit des Reisemotorseglers\nAnlassen-Vorflugkontrolle gemäß Klarliste\n-Anlassen gemäß Klarliste\nRollen-Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs\n-Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)\nKontrollen vor dem Start-Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste\n-Abflugbriefing\n-Ansprechen der Notverfahren beim Start\nStart-Beobachten des Anflugluftraums\n-Aufstellen des Reisemotorseglers–Windberücksichtigung\n-Ausrichten auf der Startbahn\n-Kompasskontrolle in Startrichtung\n-Setzen der Triebwerksleistung\n-Ruderbetätigung beim Startvorgang\n-Halten der Startrichtung\n-Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit\n-Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit\n-Ggf.\nEinziehen des Fahrwerks\n-Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit\n-Startabbruch\n-simulierter Triebwerksausfall nach dem Start\nAnmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.Steigflug-Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit\n-Trimmen\n-Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel\n-Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit–15 - 20 Grad Querneigung\n–20 - 30 Grad Querneigung\n-Übergang in den Horizontalflug\nHorizontal- und Kurvenflug-Geradeaus-Horizontalflug\n-koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse\n-Demonstration der statischen und 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vorgegebenen Kursen\n-unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt\nSinkflug-Einleiten–Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit\n–Trimmen\n–Vergaservorwärmung\n-beste Sinkrate\n-bester Gleitwinkel\n-Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug\n-Übergang vom Sink- in den Horizontalflug\nPlatzrunde...\n(nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97)1Start\n2Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird\n3Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND\n4Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung\n5Reiseflugbedingungen\n6Vergaservorwärmung bedienen\n7Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)\n8Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter 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Fahrwerk\n–rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln\n-Flugübung im Bereich des Überziehens im",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anlage 6A","Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer","anlage-6a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anlage 5D","Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer","anlage-5d",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Anlage 5C","Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer","anlage-5c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anlage 6C","Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer","anlage-6c",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anlage 7A","Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für 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