[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftregv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftregv","Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-03-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftregv\u002Fxml.zip",1250661,"§ 6","6","Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager","Gestaltung und Benutzung der Registerblätter","(1) In der ersten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die Bezeichnung der Stelle, an der die Ersatzteile lagern;\n2.in Spalte 2: der Tag der Eintragung des Ersatzteillagers und die Löschung der Eintragung des Ersatzteillagers im Register.\nDie Eintragungen sind in Spalte 2 zu unterschreiben.\n(2) In der zweiten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;\n2.in Spalte 2: die Bezeichnung des auf die Ersatzteile erweiterten Pfandrechts nach Registerblatt, Abteilung und laufende Nummer sowie sonstige Angaben, die den Inhalt der Erweiterung betreffen;\n3.in Spalte 3: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;\n4.in Spalte 4: die Veränderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Erweiterungen;\n5.in Spalte 5: die laufende Nummer der von der Löschung betroffenen Erweiterung;\n6.in Spalte 6: die Löschung der eingetragenen Erweiterungen.\nEintragungen in den Spalten 1 und 2 sind in Spalte 2, Eintragungen in den Spalten 3 und 4 in Spalte 4 und Eintragungen in den Spalten 5 und 6 in Spalte 6 zu unterschreiben.\n(3) Für die Eintragung einer Vormerkung, eines Schutzvermerks und eines Widerspruchs gilt § 4 Abs. 2 und 3 Satz 1 sinngemäß.","LUFTREGV - Gestaltung und Benutzung der Registerblätter - § 6 Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager\n\n(1) In der ersten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die Bezeichnung der Stelle, an der die Ersatzteile lagern;\n2.in Spalte 2: der Tag der Eintragung des Ersatzteillagers und die Löschung der Eintragung des Ersatzteillagers im Register.\nDie Eintragungen sind in Spalte 2 zu unterschreiben.\n(2) In der zweiten Abteilung sind einzutragen: 1.in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;\n2.in Spalte 2: die Bezeichnung des auf die Ersatzteile erweiterten Pfandrechts nach Registerblatt, Abteilung und laufende Nummer sowie sonstige Angaben, die den Inhalt der Erweiterung betreffen;\n3.in Spalte 3: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;\n4.in Spalte 4: die Veränderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Erweiterungen;\n5.in Spalte 5: die laufende Nummer der von der Löschung betroffenen Erweiterung;\n6.in Spalte 6: die Löschung der eingetragenen Erweiterungen.\nEintragungen in den Spalten 1 und 2 sind in Spalte 2, Eintragungen in den Spalten 3 und 4 in Spalte 4 und Eintragungen in den Spalten 5 und 6 in Spalte 6 zu unterschreiben.\n(3) Für die Eintragung einer Vormerkung, eines Schutzvermerks und eines Widerspruchs gilt § 4 Abs. 2 und 3 Satz 1 sinngemäß.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Registerakten","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Vermeiden unnötigen Aktenanfalls","9",[],false]