[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftvg-49c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftvg","Luftverkehrsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1922-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftvg\u002Fxml.zip",3771367,"§ 49c","49c","Unabdingbarkeit","Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung","(1) Im Falle einer entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Luftbeförderung darf die Haftung des Luftfrachtführers nach den Vorschriften dieses Unterabschnitts im Voraus durch Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.\n(2) Eine Vereinbarung, die der Vorschrift des Absatzes 1 zuwider getroffen wird, ist nichtig. Ihre Nichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.","LUFTVG - Haftpflicht und Schlichtung - Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung - § 49c Unabdingbarkeit\n\n(1) Im Falle einer entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Luftbeförderung darf die Haftung des Luftfrachtführers nach den Vorschriften dieses Unterabschnitts im Voraus durch Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.\n(2) Eine Vereinbarung, die der Vorschrift des Absatzes 1 zuwider getroffen wird, ist nichtig. Ihre Nichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","2. Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 49b","Umrechnung von Rechnungseinheiten","49b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 49a","Ausschlussfrist","49a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 49","Anzuwendende Vorschriften","49",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 50","Obligatorische Haftpflichtversicherung","50",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 51","Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers","51",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52",null,"52",[],false]