[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-luftvzo-96b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"luftvzo","Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1964-06-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fluftvzo\u002Fxml.zip",1251246,"§ 96b","96b","Verpflichtung zum Verlassen des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland","Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland","Luftfahrzeuge, für die eine Erlaubnis zum Einflug in deutsches Hoheitsgebiet erteilt worden ist, haben dieses spätestens mit Ablauf der im Antrag oder in der Erlaubniserteilung genannten Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, nach Erledigung des mit dem Einflug verfolgten Zweckes wieder zu verlassen. In besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag die Aufenthaltsdauer verlängert werden.","LUFTVZO - Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät - Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland - § 96b Verpflichtung zum Verlassen des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland\n\nLuftfahrzeuge, für die eine Erlaubnis zum Einflug in deutsches Hoheitsgebiet erteilt worden ist, haben dieses spätestens mit Ablauf der im Antrag oder in der Erlaubniserteilung genannten Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, nach Erledigung des mit dem Einflug verfolgten Zweckes wieder zu verlassen. In besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag die Aufenthaltsdauer verlängert werden.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 96a","Beschränkungen bei Erlaubnisfreiheit","96a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 96","Vereinfachte Erteilung der Erlaubnis","96",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 95","Antrag auf Erteilung der Erlaubnis","95",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 97","Ausländische Staatsluftfahrzeuge","97",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 98","Anzuwendende Vorschriften","98",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 99","Kennzeichen und Versicherungsnachweis ausländischer Luftfahrzeuge","99",[],false]