[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-lupinenv_2026-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"lupinenv_2026","Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Weißer Lupine im Rahmen der Saatgutanerkennung 2026","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-03-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Flupinenv_2026\u002Fxml.zip",6599787,"§ 2","2","Kennzeichnung",null,"Bei jeder Packung oder jedem Behältnis mit Zertifiziertem Saatgut von Weißer Lupine der Sorten „Frieda“ und „Celina“, deren Keimfähigkeit nach § 1 Absatz 1 vermindert ist, ist mit einer Zusatzinformation auf dem Etikett, einem Zusatzetikett oder einem Begleitpapier auf die verminderte Keimfähigkeit hinzuweisen. Die Zusatzinformation nach Satz 1 ist nicht erforderlich, sofern der Hinweis auf die verminderte Keimfähigkeit auf der Packung oder dem Behältnis unverwischbar aufgedruckt ist.","LUPINENV_2026 - § 2 Kennzeichnung\n\nBei jeder Packung oder jedem Behältnis mit Zertifiziertem Saatgut von Weißer Lupine der Sorten „Frieda“ und „Celina“, deren Keimfähigkeit nach § 1 Absatz 1 vermindert ist, ist mit einer Zusatzinformation auf dem Etikett, einem Zusatzetikett oder einem Begleitpapier auf die verminderte Keimfähigkeit hinzuweisen. Die Zusatzinformation nach Satz 1 ist nicht erforderlich, sofern der Hinweis auf die verminderte Keimfähigkeit auf der Packung oder dem Behältnis unverwischbar aufgedruckt ist.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Mindestkeimfähigkeit","1",[27,31],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Außerkrafttreten","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Inkrafttreten","4",[],false]