[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-m_g_2021-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"m_g_2021","Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fm_g_2021\u002Fxml.zip",1251507,"§ 9","9","Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen","Zuständigkeiten und Befugnisse","Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde können gegen jeden Wirtschaftsakteur und gegen jeden Aussteller gerichtet werden. Maßnahmen gegenüber anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind nur zulässig, wenn ein gegenwärtiges ernstes Risiko nicht auf andere Weise abgewehrt werden kann. Entsteht der anderen Person durch die Maßnahme ein Schaden, so ist dieser zu ersetzen, es sei denn, die Person kann auf andere Weise Ersatz erlangen oder ihr Vermögen wird durch die Maßnahme geschützt.","M_G_2021 - Zuständigkeiten und Befugnisse - § 9 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen\n\nDie Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde können gegen jeden Wirtschaftsakteur und gegen jeden Aussteller gerichtet werden. Maßnahmen gegenüber anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind nur zulässig, wenn ein gegenwärtiges ernstes Risiko nicht auf andere Weise abgewehrt werden kann. Entsteht der anderen Person durch die Maßnahme ein Schaden, so ist dieser zu ersetzen, es sei denn, die Person kann auf andere Weise Ersatz erlangen oder ihr Vermögen wird durch die Maßnahme geschützt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Marktüberwachungsmaßnahmen","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Marktüberwachungsstrategien","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Verfahrensrechte und -pflichten der Wirtschaftsakteure","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Erhebung von Gebühren und Auslagen","11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12","Deutsches Marktüberwachungsforum","12",[],false]