[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ma_schuhmausbv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ma_schuhmausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-05-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fma_schuhmausbv\u002Fxml.zip",1252459,"§ 10","10","Prüfungsbereich Schuhreparatur","Teil 1 der Gesellenprüfung","(1) Im Prüfungsbereich Schuhreparatur soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Skizzen und technische Zeichnungen zu erstellen,\n2.Werk- und Hilfsstoffe zu unterscheiden und einzusetzen,\n3.Werkzeuge, Maschinen sowie Zusatzeinrichtungen auszuwählen und einzusetzen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten,\n4.Befestigungsarten und Fertigungstechniken zu unterscheiden,\n5.anatomische, physiologische und pathologische Aspekte der Stütz- und Bewegungsorgane bei der Schuhreparatur zu berücksichtigen,\n6.Materialbedarf und Zeitaufwand zu ermitteln,\n7.Reparatur- und Änderungsarbeiten zu beurteilen und durchzuführen und\n8.Ziele und Aufgaben qualitätssichernder Maßnahmen zu unterscheiden.\n(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.","MA_SCHUHMAUSBV - Gesellenprüfung - Teil 1 der Gesellenprüfung - § 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur\n\n(1) Im Prüfungsbereich Schuhreparatur soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Skizzen und technische Zeichnungen zu erstellen,\n2.Werk- und Hilfsstoffe zu unterscheiden und einzusetzen,\n3.Werkzeuge, Maschinen sowie Zusatzeinrichtungen auszuwählen und einzusetzen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten,\n4.Befestigungsarten und Fertigungstechniken zu unterscheiden,\n5.anatomische, physiologische und pathologische Aspekte der Stütz- und Bewegungsorgane bei der Schuhreparatur zu berücksichtigen,\n6.Materialbedarf und Zeitaufwand zu ermitteln,\n7.Reparatur- und Änderungsarbeiten zu beurteilen und durchzuführen und\n8.Ziele und Aufgaben qualitätssichernder Maßnahmen zu unterscheiden.\n(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 9","Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen","9",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 8","Prüfungsbereiche von Teil 1","8",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 7","Inhalt von Teil 1","7",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 11","Inhalt von Teil 2","11",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 12","Prüfungsbereiche von Teil 2","12",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 13","Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen","13",[],false]