[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-madg_2026-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"madg_2026","Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmadg_2026\u002Fxml.zip",4038240,"§ 10","10","Überwachung des gesprochenen Wortes","Nachrichtendienstliche Mittel","(1) Bei der Überwachung des gesprochenen Wortes nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 darf der Militärische Abschirmdienst außerhalb von Wohnungen das gesprochene Wort mithören, auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel. Ebenso darf er das öffentlich gesprochene Wort aufzeichnen.\n(2) Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen ist nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen mindestens des § 8 Absatz 2 zulässig.","MADG_2026 - Befugnisse und Schranken - Besondere Befugnisse - Nachrichtendienstliche Mittel - § 10 Überwachung des gesprochenen Wortes\n\n(1) Bei der Überwachung des gesprochenen Wortes nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 darf der Militärische Abschirmdienst außerhalb von Wohnungen das gesprochene Wort mithören, auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel. Ebenso darf er das öffentlich gesprochene Wort aufzeichnen.\n(2) Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen ist nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen mindestens des § 8 Absatz 2 zulässig.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 9","Observation","9",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 8","Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel","8",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 7","Maßnahmerichtung","7",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 11","Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung","11",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 12","Technische Ortung; Aufenthaltsbestimmung","12",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 13","Einsatz von Vertrauenspersonen","13",[],false]