[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-madg_2026-41":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"madg_2026","Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-01-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fmadg_2026\u002Fxml.zip",4038272,"§ 41","41","Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen","Übermittlungen","(1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten, die er aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben hat, einer anderen Stelle übermitteln, wenn dies erforderlich ist 1.zur Erfüllung seiner Aufgaben oder\n2.zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle.\nEine automatisierte Übermittlung ist zulässig.\n(2) Absatz 1 gilt nicht für personenbezogene Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen systematisch erhoben oder zusammengeführt wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 31 bis 40.","MADG_2026 - Übermittlungen - § 41 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen\n\n(1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten, die er aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben hat, einer anderen Stelle übermitteln, wenn dies erforderlich ist 1.zur Erfüllung seiner Aufgaben oder\n2.zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle.\nEine automatisierte Übermittlung ist zulässig.\n(2) Absatz 1 gilt nicht für personenbezogene Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen systematisch erhoben oder zusammengeführt wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 31 bis 40.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 40","Weitere Verfahrensregelungen","40",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 39","Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person","39",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 38","Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen","38",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 42","Übermittlungen von Informationen an den Militärischen Abschirmdienst","42",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 43","Exekutivkontrolle","43",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 44","Parlamentarische Kontrolle","44",[],false]